Werbegestaltungssatzung
Um in der Westerländer Innenstadt eine gewisse Einheitlichkeit und Ordnung hinsichtlich der Werbeanlagen etc. herzustellen, hat die Gemeinde Sylt eine Satzung aufgelegt.
Das genaue Geltungsgebiet umfasst den Bereich nördlich der Käpt’n-Christiansen-Straße, Dirk-Brodersen-Straße sowie Tinnumer Straße, östlich des Weststrandes, südlich Johann-Möller-Straße und westlich Kjeirstraße sowie Keitumer Chaussee im Ortsteil Westerland (Gemarkung Westerland, Flur 7, 8, 9, 10, 12, 17). Eine grafische Übersicht finden Sie hier.
Die aktuelle Fassung der Wergestaltungssatzung haben wir hier als Download für Sie.
Eine kompakte, von uns erstellte Übersicht finden Sie hier.
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