Das Beherbergungskonzept der Gemeinde Sylt

Worum geht es?

Die Schere zwischen der Anzahl an Ferienwohnungen und Dauerwohnungen auf Sylt  ist in den zurückliegenden Jahren auseinandergegangen. Es war Handlungserfordernis angezeigt, woraufhin die Gemeinde Sylt ein Gutachterbüro mit der Erstellung eines Beherbergungskonzeptes beauftragte.

Das übergeordnete Ziel des Beherbergungskonzepts sollte sein, die Ressourcen der Insel zu schützen und weiterhin einen verträglichen Tourismus zu ermöglichen. Es sollte sicherstellen, dass Sylt ein attraktives Reiseziel bleibt, während gleichzeitig die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Zielformulierungen wurden von der Gemeinde Sylt mit der Umsetzungsstrategie zum Beherbergungskonzept mit parteiübergreifender Zustimmung beschlossen und spiegeln einen breiten Konsens der insularen Entscheidungsträger wieder.

Gleichzeitig wurde aber auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gemeinden und deren Verwaltungen Zeit brauchen, um eine über 60 Jahre entstandene Entwicklung aufzuarbeiten und um gute Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen.

Weitere Hinweise zum Beherbergungskonzept und dessen Umsetzbarkeit in unseren FAQs. Das ausführliche Beherbergungskonzept und die Umsetzungsstrategie finden Sie unter der Rubrik „Ausführliche Unterlagen“.

Das Konzept im Überblick

FAQ zum Beherbergungskonzept

Nein, das Beherbergungskonzept gilt ausschließlich für die Gemeinde Sylt und nicht für die gesamte Insel. Es handelt sich um eine spezifische Regelung, die von der Selbstverwaltung der Gemeinde Sylt beschlossen wurde.

Die Amtsgemeinden List auf Sylt, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum können ihre eigenen Regelungen und Richtlinien für die Ferienvermietung beschließen, die sich von denen der Gemeinde Sylt unterscheiden können. Bisher gibt es dort aber noch keine Beschlüsse. 

Nein. Der Beschluss für das Beherbergungskonzept ist vorerst nur eine verwaltungsinterne Selbstbindung, dessen Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Zukunft zu berücksichtigen sind. Erst durch eine Überführung des Konzeptes in die Bauleitplanung werden die Inhalte des Konzeptes rechtsverbindlich. 

Aktuell sind in nahezu allen B-Plänen – vor allem im Ortsteil Westerland – Ferienwohnungen aufgrund der Sondernutzungsgebiete weiterhin zulässig, sofern sich im neuen Gebäude auch mindestens eine Dauerwohnung befindet. 

Ausführliche Unterlagen

Der Deutsche Ferienhausverband hat eine Studie in Auftrag gegeben, die Ausschluss über Volumen und wirtschaftliche Bedeutung des Ferienhausmarktes für ganz Deutschland ermitteln soll. Diese Studie gibt interessante Aufschlüsse darüber, welche wirtschaftlichen Effekte auch für Sylt mit der Ferienhausvermietung einhergehen. 

Titelbild: Cima Beratung + Management GmbH