Der Sylter Unternehmer e.V. toleriert keine Vernichtung von erhaltungswürdigen Objekten, was beispielsweise auch zur Initiierung des Bürgerbegehrens zum Erhalt der „Halle 28“ führte.
Besonders wenn es sich wie im aktuellen Fall um ein Stück Sylter Geschichte handelt, distanziert sich der Verein ganz deutlich davon, einen Abriss gutzuheißen oder hinzunehmen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob das Gebäude als Denkmal offiziell geschützt war oder nicht.
Der Verlust eines Gebäudes, wie des Alten Gasthof in List darf sich nicht wiederholen!
Jedoch ist es falsch durch das Handeln Einzelner, die Mehrheit unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr ist es in der Realität auch so, dass durch die Investoren und auf Sylt tätigen Unternehmen, viele historische Gebäude überhaupt erst in die heutige Zeit gerettet werden konnten.
Der Erhalt von historisch relevanten Gebäuden übersteigt in fast allen Fällen die finanzielle Belastung eines Neubaus. Dennoch wurde gerade in den letzten Jahren viel Bäderarchitektur saniert und damit für die Zukunft erhalten. Ein Umstand, der ohne die Möglichkeiten von Investoren und handelnden Unternehmen nahezu unmöglich gewesen wäre. Beispielsweise das Wohn- und Geschäftshaus „Wilhelm“ in der Wilhelmstraße, bei dem unter Erhalt des historischen Erscheinungsbildes des Gebäudes eine erhebliche Aufwertung gelungen ist.
Es muss umgehend dafür gesorgt werden, dass sich ein Verlust eines Gebäudes, wie des Alten Gasthof, nicht wiederholen kann. Dies muss durch einen stringenteren Denkmalschutz und wesentlich höheren Strafen bei dessen Missachtung erfolgen.
Nicht jede Mauer, die auf Sylt durch eine neue ersetzt wird, ist und war grundsätzlich ein Grund für Wehmut. Jene aber, die es sind, müssen unangetastet bleiben, damit Sylt seine Wurzeln nicht weiter verliert. Dafür steht der Sylter Unternehmer e.V., dafür setzen wir uns ein!