GEMA-Sonderkonditionen

Die öffentliche Aufführung bzw. Einspielung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA unterliegt bestimmten Lizenzvergütungen, die wiederum an die GEMA abgeführt werden müssen. Ob Hintergrundmusik in Ladenlokalen, Einspielungen in Telefonanlagen oder Veranstaltungen – vielfach sind natürlich auch Unternehmen in der entsprechenden Lizenzabgabepflicht.

Ab sofort können SU-Mitglieder für die entsprechenden Lizenzabgaben einen 20%-igen Rabatt bei der GEMA in Anspruch nehmen. Hierzu bitten wir Sie, uns beigefügtes Rückfax- oder Online-Formular mit den entsprechenden Angaben zukommen zu lassen, damit wir die Daten sammeln und in Listenform gebündelt an die GEMA weiterreichen können, und bei der für Sie zuständigen Bezirksdirektion der GEMA bekannt zu geben, dass Sie als Mitglied im Gesamtvertrag 0526547100 den 20%-igen Gesamtvertragsnachlass in Anspruch nehmen (die Bezirksdirektion wird diese Meldung mit den von uns gemeldeten Teilnehmern abgleichen und Ihren Einzelvertrag zur nächsten Fälligkeit umstellen).

Links:
GEMA-Website (www.gema.de)

Video-Tutorials (www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service/)

Für Mitglieder: GEMA-Rahmenvertrag jetzt nutzen...

...gleich hier per Formular...

...oder per Fax.

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