Aushangpflichtige Gesetze
Sie haben mindestens einen Arbeitnehmer?
Dann sind sie vom Arbeitsschutzrecht her verpflichtet, bestimmte Gesetzte und Verordnungen auszuhängen bzw. im Intranet für Ihre Mitarbeiter bereitzustellen.
Die IHK Berlin hat dies sehr ausführlich auf Ihrer Seite beschrieben und verlinkt dort direkt zu den Gesetzen.