Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe ab heute beachten müssen (EnSikuMaV)

Ab heute (01.09.22) tritt eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft, die den Energieverbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Die dazugehörige Verordnung spricht von einer „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern”. So sollen im Einzelhandel Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, nicht dauerhaft geöffnet bleiben. Ausnahmen gelten, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist. Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden. Auch hier gibt es Ausnahmen.

Weitere Infos zur Verordnung finden Sie hier. Die Verordnung des Bundes ist hier einsehbar.

Eine Übersicht möglicher Maßnahmen zur Energieeinsparung (und deren Potanziale) finden Sie hier.

Foto: SU Logo@4x