Weiterbildung ja, aber wer zahlt?

Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar

Wer in seine Ausbildung investiert, kann Steuern sparen. Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahmen sind in voller Höhe vom Einkommen absetzbar.
Der Nachweis von Werbungskosten ist lohnenswert, wenn der Pauschalbetrag von 920 Euro überschritten wird. Zu den Werbungskosten zählen die Kursgebühren, die Fahrtkosten zur Bildungsstätte oder zu Lerngemeinschaften, die Verpflegungspauschalen und die Arbeitsmittel (ab 475,60 Euro, Anerkennung über die Nutzungsdauer!).
Nicht nur Arbeiter/ innen, Angestellte und Beamte, auch Arbeitslose und Mütter/ Väter im Erziehungsurlaub können Werbungskosten bei einer Fortbildung absetzen, wenn diese der Berufsqualifizierung dienen. Die entstandenen Kosten können in der Steuererklärung unter „Vorab entstandene Werbungskosten“ angegeben werden.
(Quelle: http://www.oncampus.de/weiterbildung-fortbildung/angebote/sonderkonditionen.html)

Weiterbildungsbonus Pro bietet 90% Förderung!

Zum 01. Juni 2021 wurde der bisherige Weiterbildungsbonus zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie in den Weiterbildungsbonus Pro überführt. Der Förderanteil erhöht sich auf 90 Prozent und der Eigenanteil, den Arbeitgeber oder Förderempfänger mindestens leisten müssen, wird somit von 50 auf 10 Prozent gesenkt.
Zur Konkretisierung: Bei abhängig beschäftigten Erwerbstätigen gilt, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 10 Prozent an den Seminarkosten beteiligen muss, Freiberufler und Selbständige tragen die Mindestbeteiligung selbst.
Die Förderung kann frühestens ab 01. Juni 2021 in Anspruch genommen werden und muss bis spätestens 30. Juni 2023 beendet sein. Der reguläre Weiterbildungsbonus wird während der Laufzeit des Weiterbildungsbonus Pro ausgesetzt.
Weitere Infos: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

Agentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Der Eingliederungszuschuss (gefördert über die Agentur für Arbeit)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).
Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Bildungsprämie (gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den europäischen Sozialfond)

Seit 2008 unterstützt das BMBF mit dem Programm Bildungsprämie Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Das Programm besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen (“Spargutschein“), die auch kombiniert werden können.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Damit Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob vielleicht auch Sie einen Prämiengutschein erhalten können, beantworten Sie einfach die Fragen im Vorab-Check.

Meister-BAföG (gefördert von Bund und Ländern – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG))

Wer sich als Handwerker oder Fachkraft beruflich weiter entwickeln will, muss seine berufliche Fortbildung nicht allein finanzieren.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Bildungsurlaub

Weiterbildung ist wichtig. Sie erweitert die beruflichen Qualifikationen, fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen und befähigt zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft.
Mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012 hat die Weiterbildung in Schleswig-Holstein eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen
Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch „Bildungsurlaub“ genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.

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